Kam gerade zu dem Entschluss, dass man den Verkauf von Musik von toten Sängern und Sängerinnen verbieten sollte. Insbesondere gilt dies aufgetauten, wieder eingefrorenen und nochmals gekochten und durchgekauten Klassikern. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Elvis sich schon einige Male im Grab herumgewältzt hat, beispielsweise. Wir feiern ja auch nicht die Geburtstage unserer Ahnen und kassieren die Geschenke für uns ein. Das würde man makaber finden und sich elendiglich dafür schämen.
Eine Ausnahme allerdings bilden die Vertriebe, die das Geld der Familie zukommen lassen oder für gute Zwecke spenden.
Alles andere schreit: AUSVERKAUF
Copyright bleibt bloss ca. 2 Generationen nach dem Tod eines Künstlers bei der Familie, d.h. nach dieser Zeitperiode kann jeder das Werk verhunzen leider. Daher jeweils die Schwämme an Coversongs von bereits länger verstorbenen – da muss man keine Tantiemen mehr zahlen…
Oh wow, mit diesem Wissen wird die ganze Sache noch viel unromantischer, als sie zuvor schon war.
Trotzdem danke für die professionelle Meinung, ich war mir dessen nicht bewusst. 🙂